Alle Schüler:innen und deren Eltern erkennen mit Eintritt in die Schule die Regelungen der Schulordnung an. Darin heißt es u.a.:
"Die Schüler haben vor Betreten des Schulgeländes ihre digitalen Endgeräte (z.B. Handys, Smartphones, Tablets, IPods, Smartwatches u.ä.) auszuschalten und während des gesamten Schultages in der Schultasche zu verwahren. Alternativ zur Verwahrung in der Schultasche kann zur Verwahrung digitaler Endgeräte ein Handy-Schließfach in der Schule angemietet werden.
Ausnahmen:
1. Lehrkräfte können die Nutzung digitaler Endgeräte in ihrem Unterricht erlauben.
2. Die Handynutzung im Oberstufenraum ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe mit folgenden Einschränkungen erlaubt:
Bei Verstoß werden die betreffenden Schüler über die Klassenleitung sanktioniert. Bei wiederholtem Verstoß werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen informiert und es wird eskalierend sanktioniert, was Maßnahmen nach § 90 SchG einschließen kann."