Regeln zur Nutzung privater mobiler Endgeräte

Alle Schüler:innen und deren Eltern erkennen mit Eintritt in die Schule die Regelungen der Hausordnung an. Darin heißt es u.a.: "Schüler:innen ist die Nutzung digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände nicht gestattet. Die Geräte müssen abgeschaltet sein." Ausnahmen:

  • Lehrkräfte können die Nutzung digitaler Endgeräte in ihrem Unterricht erlauben.
  • Schüler:innen der J1/J2 dürfen ihre Geräte im Oberstufenraum benutzen (im Lautlos-Modus, kein Fotografieren/Filmen).
  • In der Mensa und dem bestuhlten Bereich davor dürfen Mobiltelefone genutzt werden, mit folgenden Einschränkungen:
  • nur von 11.55 - 14.05 Uhr
  • nur im Lautlos-Modus
  • Fotografieren und Filmen ist verboten
Bei Verstoß gegen diese Regelungen wird das digitale Endgerät eingezogen und in der Regel bis zum Ende des Unterrichts an diesem Tag verwahrt. Die Klassenleitung wird über diese Maßnahme unterrichtet. Bei wiederholtem Verstoß wird eskalierend sanktioniert, was Maßnahmen nach §90 SchulG einschließen kann. 

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